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   BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78   

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BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78 (https://dejure.org/1979,5946)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78 (https://dejure.org/1979,5946)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1979 - BReg. 2 Z 28/78 (https://dejure.org/1979,5946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid; Erledigung; Hauptsache; Instandhaltungskosten; Wasserpumpe; Pumpe; Eigentümergemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Die Veräußerung der Wohnungen des Antragstellers zu 7) und der Antragsgegnerin während des Rechtsbeschwerdeverfahrens, also nach Rechtshängigkeit, ändert an der Fortsetzung des Verfahrens unter den bisherigen Beteiligten nichts, da § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (früher § 263 Abs. 2 Nr. 2) entsprechend anzuwenden ist (BayObLGZ 1975, 53/55; Senatsbeschlüsse vom 18.9.1979 BReg. 2 Z 37/78; Bärmann WEG 3. Aufl. RdNr. 48, Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. RdNr. 4q, je zu § 43; Palandt BGB 38. Aufl. § 43 WEG Anm. 4; vgl. auch KG NJW 1970, 330/331 f.; auch die §§ 265, 325, 727 ZPO finden demgemäß entsprechende Anwendung - Senatsbeschlüsse vom 18. und 28.9.1979, s.o.; vgl. Bärmann § 43 RdNr. 48, § 45 RdNr. 84; Rietschel IM § 43 WEG Nr. 1; Merle/Trautmann NJW 1973, 118/121 f. -).

    Den Übergang im zweiten Rechtszug vom Verwalter als Antragsteller in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer zu diesen als Antragstellern, vertreten durch den Verwalter, hat das Landgericht ohne Rechtsfehler in entsprechender Anwendung des § 263 ZPO (früher § 264; vgl. BayObLGZ 1975, 53/57; Weitnauer/Wirths § 44 RdNr. 28) für sachdienlich erachtet.

    Zwar sind in Wohnungseigentumssachen aus verfahrens-wirtschaftliche Gründen in der Regel auch Gegenanträge - entsprechend den für die Widerklage (§ 33 ZPO) geltenden Grundsätzen - zulässig (BayObLGZ 1971, 313/323 ff.; 1975, 53/57; 1979 Nr. 21 = Rpfleger 1979, 267; KG OLGZ 1976, 266/271 f.).

    Hier erstmals gestellte Gegenanträge sind in entsprechender Anwendung von § 530 Abs. 1 ZPO (früher § 529 Abs. 4) nur zuzulassen, wenn der Gegner einwilligt oder das Gericht die Geltendmachung der Ansprüche in dem anhängigen Verfahren für sachdienlich hält (BayObLGZ 1975, 53/57).

  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    cc) Unter ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung ist die Erhaltung des bestehenden bzw. die Wiederherstellung eines einmal vorhanden gewesenen ordnungsmäßigen Zustands (bei von Anfang an vorhandenen Baumängeln, deren Beseitigung vom Bauträger nicht innerhalb angemessener Zeit erreicht werden kann, auch die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustands - BayObLG Beschluß vom 19.8.1977 BReg. 2 Z 75/76 -) zu verstehen (BayObLGZ 1971, 273/280; KG NJW 1968, 160).

    Grundsätzliche Neuerungen oder Veränderungen fallen dagegen nicht mehr darunter (BayObLGZ 1971, 273/280; Bärmann § 22 RdNr. 8), ebenso auch unnötige Aufwendungen (Weitnauer/Wirths § 22 RdNr. 2).

  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG können bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsmäßige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, nicht nach § 21 Abs. 3 WEG beschlossen oder gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangt werden, bedürfen also - mit Ausnahme der in § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG geregelten Fälle - der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (BGHZ 73, 196/198; BayObLGZ 1974, 269/272; Senatsbeschluß vom 10.10.1979 BReg. 2 Z 19/79).

    Die Zustimmung eines Wohnungseigentümers zu solchen Maßnahmen ist nach § 22 Abs. 1 Satz 2 WEG insoweit nicht erforderlich, als durch die Veränderung seine Rechte nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden, ihm also kein Nachteil erwächst, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht (BGHZ 73, 196/201; BayObLGZ 1975, 177/183, 201/207 sowie der obengenannte Senatsbeschluß vom 10.10.1979; KG WPM 1972, 708/709).

  • BayObLG, 27.10.1971 - BReg. 2 Z 85/70

    Aufteilung der Wohnanlage durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Zwar sind in Wohnungseigentumssachen aus verfahrens-wirtschaftliche Gründen in der Regel auch Gegenanträge - entsprechend den für die Widerklage (§ 33 ZPO) geltenden Grundsätzen - zulässig (BayObLGZ 1971, 313/323 ff.; 1975, 53/57; 1979 Nr. 21 = Rpfleger 1979, 267; KG OLGZ 1976, 266/271 f.).
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage wird - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - für alle Instanzen von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abgesehen.
  • KG, 31.08.1967 - 1 W 973/67
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    cc) Unter ordnungsmäßiger Instandhaltung und Instandsetzung ist die Erhaltung des bestehenden bzw. die Wiederherstellung eines einmal vorhanden gewesenen ordnungsmäßigen Zustands (bei von Anfang an vorhandenen Baumängeln, deren Beseitigung vom Bauträger nicht innerhalb angemessener Zeit erreicht werden kann, auch die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustands - BayObLG Beschluß vom 19.8.1977 BReg. 2 Z 75/76 -) zu verstehen (BayObLGZ 1971, 273/280; KG NJW 1968, 160).
  • BayObLG, 15.07.1975 - BReg. 2 Z 34/75

    Vorliegen eines Erfordernisses ordnungsgemäßer Verwaltung; Ersatzbeschaffung

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Zwar gehört zur Instandsetzung im weiteren Sinn auch die notwendige Ersatzbeschaffung gemeinschaftlicher Geräte (BayObLG NJW 1975, 2296/2297; Palandt § 22 WEG Anm. 1a) in technisch einwandfreiem, modernem Zustand.
  • KG, 13.01.1976 - 1 W 936/75
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Zwar sind in Wohnungseigentumssachen aus verfahrens-wirtschaftliche Gründen in der Regel auch Gegenanträge - entsprechend den für die Widerklage (§ 33 ZPO) geltenden Grundsätzen - zulässig (BayObLGZ 1971, 313/323 ff.; 1975, 53/57; 1979 Nr. 21 = Rpfleger 1979, 267; KG OLGZ 1976, 266/271 f.).
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage wird - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - für alle Instanzen von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abgesehen.
  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
    Auszug aus BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78
    Angesichts der zweifelhaft gewesenen Rechtslage wird - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - für alle Instanzen von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abgesehen.
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

  • BayObLG, 14.05.1975 - BReg. 2 Z 23/75

    Eigentum; Wohnungseigentum; Eigentumswohnung; Beseitigung; Plattenbelag; Belag;

  • BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 22/74

    Anbringen einer Treppe an einer Wohnung einer Eigentümergemeinschaft ohne

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
  • BayObLG, 25.04.1979 - BReg. 2 Z 19/78
  • BayObLG, 16.02.1979 - BReg. 2 Z 20/78

    Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Geltendmachung eines Anspruchs auf

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung;

    Zur Instandsetzung im weiteren Sinn gehören auch die notwendige Ersatzbeschaffung gemeinschaftlicher Geräte in technisch einwandfreiem, modernem Zustand (BayObLG NJW 1975, 2296/2297; Senatsbeschluß vom 30.10.1979 BReg. 2 Z 28/78) sowie öffentlich-rechtlich (etwa bau- oder energierechtlich) vorgeschriebene bauliche Veränderungen (BayObLG Beschluß vom 1.7.1980, w.o.; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 22 RdNr. 10).
  • BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

    aa) Der Beteiligtenwechsel auf der Antragstellerseite im ersten Rechtszug war in entsprechender Anwendung des § 263 ZPO (früher § 264; vgl. BayObLGZ 1975, 53/57 und Senatsbeschluß vom 30.10.1979 BReg. 2 Z 28/78; Weitnauer/Wirths WEG 5. Aufl. § 44 RdNr. 28) aus Gründen der Verfahrenswirtschaftlichkeit für sachdienlich und damit für zulässig zu erachten.
  • BayObLG, 08.04.1981 - BReg. 2 Z 35/80

    Abgrenzung einer bauliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums von einer

    § 261 Abs. 3 Nr. 2 ZPO gilt insofern für die Verfahrenszuständigkeit entsprechend (BayObLGZ 1975, 53, 55; vgl. KG NJW 1970, 330/331 f.; Palandt BGB 40. Aufl. WEG § 43 Anm. 4), auch die §§ 265, 325, 727 finden dementsprechende Anwendung (BayObLG MDR 1980, 142; Senatsbeschlüsse vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78 und 30.10.1979 BReg. 2 Z 28/78; vgl. Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 43 RdNr. 48; Rietschel LM § 43 WEG Nr. 1; Merle/Trautmann NJW 1973, 118/121 f.).
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